Zahnspange

Alles zur Zahnspange: Kosten, Rückerstattung und häufige Fragen.

Öffnungszeiten
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Fragen zur Zahnspange

Bieten wir die Kassenzahnspange an?

Ja. Die Kassenzahnspange wird auf Wahlarztbasis angeboten. Kinder und Jugendliche mit schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen (IOTN 4 und 5) können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf eine entsprechende Kostenrückerstattung haben. Bei vorliegender Bewilligung werden ca. 80 % des Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet – die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Versicherungsträger ab.

Wie bekommt mein Kind die Kassenzahnspange?

Vereinbaren Sie zunächst einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin. Dabei wird geprüft, ob die Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes die Voraussetzungen erfüllt. Sind die Kriterien erfüllt, stellen wir den Antrag bei der Krankenkasse – so wissen Sie bereits vor Behandlungsbeginn, mit welcher Rückerstattung Sie rechnen können.

Was kostet ein Retentionsgerät?

Sollten Kosten für ein Retentionsgerät anfallen, werden diese am Heilkostenplan ausgewiesen.

Braucht mein Kind bereits im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss eine Zahnspange?

Nicht jede Fehlstellung muss sofort behandelt werden. Bei manchen Zahn- und Kieferfehlstellungen ist jedoch eine frühzeitige, sogenannte interzeptive Behandlung sinnvoll oder sogar wichtig – ein häufiges Beispiel ist der Kreuzbiss. Wird dieser frühzeitig erkannt und behandelt, kann die weitere Entwicklung von Zähnen und Kiefer positiv beeinflusst werden. Deshalb wird empfohlen, Zahn- und Kieferfehlstellungen bereits im Kindesalter kontrollieren zu lassen.

Was kostet eine interzeptive Behandlung?

Kinder unter 10 Jahren mit einer entsprechenden Zahn- und Kieferfehlstellung der Schweregrade IOTN 4 oder 5 können Anspruch auf eine interzeptive Behandlung haben. Als Vertragspartnerin aller österreichischen Krankenkassen, wird eine medizinisch notwendige interzeptive Behandlung unter den entsprechenden Voraussetzungen zur Gänze von der Krankenkasse übernommen. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, klären wir gerne bei einer unverbindlichen Untersuchung.

Zahnspangen-Zahlen

80%

Bis 80 % vom Kassentarif können bei entsprechender Indikation durch die Kasse refundiert werden.

18Jahre

Anspruch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei IOTN 4/5.

Ratgeber
Mein Kind und ich beim Zahnarzt

Der Besuch beim Zahnarzt soll für Sie und Ihr Kind so angenehm wie möglich verlaufen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Kind schon frühzeitig an den Ablauf einer zahnärztlichen Untersuchung gewöhnt wird.

So gelingt der erste Besuch

Im Idealfall ist der erste Besuch ein reines Kennenlernen der Umgebung und meines Teams: Ihr Kind darf sich auf den Stuhl legen und seine Zähne zählen lassen. Nehmen Sie Ihr Kleinkind gerne einfach mit, wenn Sie selbst zur Kontrolle kommen – so wird der Zahnarztbesuch von Anfang an zu etwas Vertrautem. Am besten unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie im Vorfeld kein großes Aufsehen darum machen.

Worte, die unbewusst verunsichern

Ganz wichtig: Das Unterbewusstsein kennt keine Verneinung. Streichen Sie daher bitte folgende Sätze aus Ihrem Repertoire:

  • „Da passiert gar nichts Schlimmes!“
  • „Das tut gar nicht weh!“
  • „Du brauchst dich nicht zu fürchten!“
  • „Du wirst gar nichts spüren!“

Solche Aussagen bewirken das Gegenteil: Ihr Kind wird erst dadurch aufmerksam und versteht unbewusst – da passiert etwas Schlimmes, es wird wehtun, ich muss mich fürchten, und ich werde etwas spüren.

Äußern Sie sich stattdessen nur positiv über Ihre eigenen Zahnarzterfahrungen. Wenn Sie keine guten Erfahrungen haben, sagen Sie lieber gar nichts. Ich nehme Ihr Kind liebevoll auf und erkläre und zeige alles, was notwendig ist.

Wie oft zur Kontrolle?

Kinder sollen – genau wie Erwachsene – alle sechs Monate zum Zahnarzt kommen.